b_450_300_16777215_00_images_aktuelles_2011_GeldHP.jpg

Neue Waldprämie in Höhe von 100€/ha Waldbesitz

Die Bundesregierung hat im Rahmen Ihres Konjunktur- und Zukunftspaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie 
700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereitgestellt. Neben einem Investitionsprogramm Wald und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung beantragt werden. Sie können einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:www.bundeswaldpraemie.de

Voraussetzungen sind u.a.:

  • Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 ha; Bagatellgrenze von 100€
  • Ihr Wald ist zertifiziert; das liefert den Nachweis einer nachhaltigen Bewirtschaftung

Als Mitglied der WBV Traunstein sind sie über unsere Gruppenzertifizierung automatisch PEFC zertifiziert. Eine für die Nachhaltigkeitsprämie Wald notwendige Bescheinigung  zur Zertifizierung erhalten Sie von uns. 

Die Einhaltung der PEFC-Kriterien wird im Zuge von so gennannten Audits überprüft. Bei uns findet dies alle 4-6 Jahre statt. Dabei werden 10-15 Waldbesitzer zufällig ausgewählt und die Einhaltung der PEFC-Standards wird überprüft. Die Standards finden Sie übrigens auf der PEFC Homepage unter https://pefc.de/fur-waldbesitzer/waldstandard/

In der Regel werden die PEFC-Standards im Kleinprivatwald von Haus aus und schon lange bevor es PEFC gab eingehalten. Die strengsten Vorgaben sind keine flächige Befahrung des Waldbodens durch schweres Gerät, Glyphosatausbringung nur bei durch vom Förster fachlich festgestellter und schriftlich begründeter Notwendigkeit sowie die Verwendung von Bioöl.

Damit die Daten in der Bescheinigung korrekt sind, bitten wir Sie, mit dem Formular im Rundschreiben S.7 vom Dezember 2020 (Link -> Rundschreiben RS04 2020) Ihre bei uns hinterlegten Daten zu aktualisieren und durch Zusendung des Formulars die Bescheinigung zu beantragen.  Für den Bearbeitungsaufwand werden  20€ pro Bescheinigung erheben. Bitte unterzeichnen Sie dazu auch das SEPA-Lastschriftmandat; ohne Lastschrifteinzug kann keine weitere Bearbeitung erfolgen! Falls sie noch nicht Mitglied sind, können Sie hier Ihre Mitgliedschaft beantragen. (-> Mitglied werden)

Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben über die Mitgliedschaft in der WBV Traunstein und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen müssen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der  Waldfläche.

 

Ansprechpartner bei der Antragstellung ist nicht das AELF Traunstein sondern die

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

FNR

Boldebucker Weg 1
18276 Gülzow-Prüzen
Tel.: +49 3843 6930-500
bundeswaldpraemie@fnr.de

 

Wir freuen uns sehr, dass Sie über die Mitgliedschaft in unserem Zusammenschluss Zugang zu diesem Konjunkturprogramm erhalten. Für uns ist die Abwicklung mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Ausstellung der Bescheinigung eine geringe Gebühr in Höhe von 20 Euro erheben müssen.

Alle bisherigen Anfragen zwecks der Bescheinigung sind hinfällig, bitte verwenden Sie ausschließlich das Formular auf der nächsten Seite. Füllen Sie es mit den korrekten Daten aus und schicken Sie es an die Geschäftsstelle der WBV Traunstein. Wir schicken Ihnen die Bescheinigung vorzugsweise per E-Mail umgehend zu.

 

Zum Seitenanfang