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Kurzinfos zum Orkan Niklas |
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Sturmschäden durch Orkan Niklas Ein großer Teil Deutschlands wurde am gestrigen Dienstag, den 31.März von dem Orkantief „Niklas“ heimgesucht. Auch den Landkreis Traunstein hat es teilweise schwer getroffen. Welches Ausmaß die Schäden in den regionalen Wäldern haben, kann im Moment noch nicht genau gesagt werden, dennoch raten wir allen Waldbesitzern mit der Überprüfung der eigenen Grundstücke so lange zu warten, bis auch die letzten Sturmböen vorbeigezogen sind. Sobald Sie jedoch einschätzen können, welche Holzmenge dem Orkan zum Opfer gefallen sind, sollten Sie sich dringend vor Beginn der Aufarbeitung mit Ihrem Holzvermittler in Verbindung setzten, um nach der optimalen Aushaltung zu fragen. Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie dem Holzvermittler die geschätzten Mengen mitteilen, damit wir diese in unserer Geschäftsstelle bündeln können, denn nur so können wir in Verbindung mit unseren Holzabnehmern eine kontrollierte und organisierte Holzabnahme zu fairen Konditionen gewährleisten. Was die Vermarktung des Schadholzes betrifft, so können wir im Moment noch keine konkreten Aussagen zum Preis machen. Fakt ist, dass ein leichter Preisrückgang für das II. Quartal ohnehin aus Sicht der Sägeindustrie geplant gewesen wäre. Wie sich die Preise nach dem Orkan genau entwickeln, kann erst abgeschätzt werden, wenn zumindest ein grober Überblick über die anfallenden Schadholzmengen vorliegt. Melden Sie Ihre Schadholzmengen bitte möglichst bald an Ihren zuständigen Holzvermittler! Formular und Merkblatt zur Anmeldung von Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) zum Download. |
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Der Bayerische Waldbesitzerverband informiert: Sturmschäden und Anmeldung Kalamitätsnutzung Der Orkan Niklas hat regional zu Schäden im Wald geführt. Derzeit werden Schadschwerpunkte und erste Mengen erhoben. Sobald wir genauere Informationen hierzu haben, werden wir Sie informieren. Sind bei Ihnen im Wald Schäden zu verzeichnen, raten wir Ihnen, Waldwege kurzfristig zu sperren oder durch Schilder auf die Gefahr hinzuweisen. Auch nach Abklingen des Sturms bestehen in den kommenden Tagen erhebliche Gefahren durch umgefallene Bäume und herabfallende und abgebrochene Äste. Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen können nach § 34b EStG ermäßigten Steuersätzen unterliegen. Grundsätzlich gilt für Kalamitätsnutzungen der halbe durchschnittliche Steuersatz. Die Voraussetzung hierfür sind:
Zusätzliche Voraussetzungen für ein Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes:
Die Meldeblätter für die Schadanmeldung und die Abschlussmeldung sowie ein Merkblatt zur Nutzung des § 34b EStG finden sie hier. Für den Regierungsbezirk Oberbayern geht die Meldung an Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle München 80284 München Bitte beachten Sie, dass vor der Anmeldung bereits aufgearbeitetes Schadholz nicht als Kalamitätsnutzung anerkannt wird. Bitte schätzen Sie für die Meldung den Schadumfang großzügig an. Stellt sich heraus, dass die geschätzten Schadmengen um mehr als 20 % überschritten melden, ist unverzüglich eine Nachmeldung zu machen bzw. die Erstmeldung zu berichtigen. In dringenden Fällen ist auch eine telefonische Mitteilung möglich (Telefonnummern siehe Merkblatt). Der Bayerische Waldbesitzerverband wird bei Bedarf mit dem Landwirtschafts- und Finanzministerium Kontakt aufnehmen, um mögliche Regelungen zugunsten der betroffenen Waldbesitzer und ggfs. zur Lagerung von Kalamitätsholz zu ermöglichen. |
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Impressum: Waldbesitzervereinigung Traunstein w.V., Binder Str. 8, 83278 Traunstein Telefon: +49 861-2099738, 1. Vorsitzender: Schindler Werner |