Liebe Mitglieder der WBV Traunstein, sehr geehrte Interessenten,
heute erhalten Sie, unseren 1. Newsletter 2015 mit Neuigkeiten rund um die WBV Traunstein.
Sollten Sie Ideen oder Anregungen haben, die auch für andere Waldbesitzer interessant sein könnten, schicken Sie uns doch einfach eine E-mail an newsletter@wbv-traunstein.de, Stichwort "newsletter".
Wer wird die "Braut" der Wertholz-Submission?
Am kommenden Freitag, den 13. Februar ab 9:30 Uhr, werden die Ergebnisse der Südostbayern-Wertholzsubmission im Kurhaus in Waging am See öffentlich bekannt gegeben. Mit besonderer Spannung wird dabei erwartet, wer in diesem Jahr die „Braut“, also der teuerste Stamm der Holzversteigerung wird. Anschließend bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein ab zirka 11:00 Uhr eine kostenlose fachkundige Führung an. Hierbei werden die 17 verschiedenen Holzarten und deren Besonderheiten auf dem Submissionsplatz neben dem Kurhaus vorgestellt und die besten Stämme erläutert. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmer viel über Anbaueignung, Pflege und waldbauliche Behandlung dieser Baumarten.
Am Samstag, den 14. Februar um 14 Uhr wird die Führung wiederholt.
Für Waldbesitzer und an Wald und Holz Interessierte ist dies die ideale Gelegenheit, ein breites Spektrum an wirtschaftlich interessanten Baumarten kennenzulernen und einiges über den „Weg zum wertvollen Holz“, die Holzvermarktung und die anschließende Holz-verwendung zu erfahren. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel wird es immer wichtiger, zur Risikostreuung stets mehrere Baumarten, insbesondere auch Laubhölzer, in einem Waldbestand zu mischen. Die jährliche Submission zeigt, dass in der gesamten Vielfalt heimischer Hölzer erhebliches Wertpotenzial steckt. Es muss nur durch baumartenangepasste Behandlung und kontinuierliche Pflege gehoben werden.
Die Veranstaltungen bilden den Abschluss der 17. Südostbayern-Submission, also der Holzversteigerung nach schriftlichem Meistgebot. Dank der guten Zusammenarbeit mit unserer Nachbar WBV Laufen-Berchtesgaden, dem Forstbetrieb Ruhpolding der Bayerischen Staatsforsten und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein konnten rund 325 Festmeter an wertvollen Laub- und Nadelhölzern präsentiert und erfolgreich vermarktet werden.
Forstminister Brunner startet Online-Portal für neue Waldbesitzer
Jede Menge Infos, Ideen und Ansprechpartner für Neulinge in Sachen Waldbewirtschaftung: Forstminister Helmut Brunner hat jetzt im Internet ein „Waldbesitzerportal“ gestartet, das vor allem neuen Eigentümern viel Basiswissen zum richtigen Umgang mit ihrem Wald bietet.
Unter www.waldbesitzer-portal.bayern.de finden sich ab sofort nicht nur wertvolle Tipps zu allen wichtigen Themen rund um den Wald, sondern auch gleich die passenden Ansprechpartner für Beratung, Förderung, Holzernte und Vermarktung. Dazu gibt es unter anderem einen „Försterfinder“ und Links zu den örtlich zuständigen Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzer.
Laut Brunner steigt im Zuge der Erbfolge ständig die Zahl sogenannter „urbaner“ Waldbesitzer, die mangels räumlicher Nähe, Zeit, Ausrüstung und Fachwissen ihre Wälder nicht selbst bewirtschaften können. Dieser Entwicklung soll das neue Online-Portal Rechnung tragen. „Wir wollen neuen Waldbesitzern den Einstieg in eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung erleichtern“, so der Minister. Er rät, das Portal zunächst zur Erstinformation zu nutzen und dann gleich einen Ortstermin mit dem zuständigen Förster zu vereinbaren. Denn selbst der beste Online-Ratgeber kann laut Brunner die kompetente Beratung im Wald nicht ersetzen.
In Bayern gibt es rund 2,5 Millionen Hektar Wald. 57 Prozent davon sind in privater Hand. Mehr als zwei Drittel der rund 700 000 Waldbesitzer bewirtschaften kleinere Wälder mit weniger als zwei Hektar Größe
Das AELF Traunstein informiert: Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteilugung zum Natura-2000 Verfahren
Um die Beteiligungsmöglichkeit der Grundbesitzer an dem Ausweisungsverfahren zur neuen Bayerischen Natura 2000-Verordnung ist große Verwirrung entstanden. Deshalb wurde die Frist für Einwendungen bis 01. März 2015 verlängert.
Im Grunde geht es gar nicht um etwas Neues. Die FFH- und SPA (Vogelschutz-)–Gebiete bestehen schon lange. Jeder Grundbesitzer in einem dieser NATURA-2000-Gebiete unterliegt seit der Ausweisung dem sogenannten Verschlechterungsverbot, wenn sein Grundstück schützenswerte Lebensräume und Arten enthält. Waldbewirtschaftung, die Natur- und Artenschutzrecht verletzt, kann auch nicht sachgemäß im Sinne des BayWaldG sein. Das war schon bisher so und wird auch künftig so sein, ganz unabhängig von der Natura 2000-Verordnung. Im Kontext Natura 2000 ist kein neues Verständnis des Begriffs der sachgemäßen Waldbewirtschaftung entstanden.
Das Festschreiben gebietsweise konkretisierter Erhaltungsziele in der Verordnung bedeutet keine Verschärfung. Erhaltungsziele hat es bisher schon gegeben, sie waren auf der Basis der Standarddatenbögen formuliert und seit 2008 im Internet veröffentlicht. Sie sind auch bereits Grundlage für die Formulierung von Erhaltungsmaßnahmen gewesen bzw. werden bei Verträglichkeitsabschätzungen bzw. -prüfungen schon bisher hinzugezogen. Durch ihre Aufnahme in die Verordnung entstehen keine zusätzlichen Pflichten oder Beschränkungen.
Durch die Feinabgrenzung im Maßstab 1:5000 werden bestehende Grenzen lediglich präzisiert. Neue Flächen wurden nicht einbezogen.
Bayern ist an die Umsetzung der EU-Richtlinien-Vorgaben gebunden. Mit der rechtsverbindlichen und außenwirksamen Festlegung der gemeldeten Natura-2000 Gebiete in Form einer „Sammelverordnung“ wählt Bayern den „mildesten Weg“ der möglich ist, denn es wird über die Natura 2000-Gebiete keine zusätzliche Schutzgebietskategorie gelegt (wie z. B. in Form einer Naturschutzgebietsverordnung o.ä.).Es werden nur die ohnehin schon bestehenden Erhaltungsziele übernommen, zusätzliche Ge- oder Verbote werden nicht formuliert.
Grundbesitzer im Bereich von NATURA-2000-Gebieten können sich selbst im Internet unter dem Link http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/natura2000/verbandsanhoerung.htm schlau machen. Sie finden hier alle Informationen und die Unterlagen für etwaige Einwendungen an die Regierung von Oberbayern. Die Gebietsfeinabgrenzung lässt sich am besten im FIN-Web nachvollziehen. Internetnutzer können sich hier mit der nötigen Software bis zu ihren eigenen Grundstücken vortasten.
Für Rückfragen steht der Gebietsbetreuer-Wald für NATURA-2000-Gebiete am AELF Traunstein, Klaus Wilm unter der Rufnummer 0861/9895014 gerne zur Verfügung. Nach telefonischer Terminvereinbarung besteht hier für Grundbesitzer ohne Internetanschluss auch die Möglichkeit der Einsichtnahme.
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