Start zum Jahresende, Umsetzung noch in Klärung

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wird für die Forstwirtschaft in Deutschland ab dem 30. Dezember 2026 angewendet. Gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Regelungen konnten für kleinere Waldbesitzer inzwischen deutliche Vereinfachungen erreicht werden. Statt einer Meldung für jeden einzelnen Holzeinschlag ist für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger grundsätzlich nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung vorgesehen.

Für forstliche Zusammenschlüsse zeichnet sich zudem eine praxisgerechte Lösung ab: Anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften sollen als Marktteilnehmer eine Sammelerklärung für das über sie vermarktete Holz ihrer Mitglieder abgeben können. Die konkrete nationale Ausgestaltung ist jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen.

Die WBV Traunstein bereitet sich auf die neuen Anforderungen vor und verfolgt das laufende Gesetzgebungsverfahren. Sobald abschließend feststeht, welche Angaben wir von unseren Mitgliedern benötigen und wie die Abwicklung erfolgt, werden wir darüber informieren. Für unsere Mitglieder besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf.