WBV Traunstein erklärt die Suche nach dem Borkenkäfer: Wie komme ich dem Borkenkäfer auf die Spur? Diese Frage stand im Fokus einer Lehrveranstaltung der Waldbesitzervereinigung Traunstein (WBV), die auf großes Interesse stieß. Mehr als 30 Waldbesitzer trafen sich in Obing und inspizierten befallene Bäume. Konstantin Benker vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) erklärte den Teilnehmern die typischen Anzeichen eines frischen Befalls. Bohrmehl, Einbohrlöcher sowie Harzaustritt sind deutliche Hinweise auf einen aktiven Käferbefall.
Durch die zuletzt deutlich gestiegenen Temperaturen hat der Borkenkäfer nun auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land mit dem Schwärmflug begonnen. Vor allem Buchdrucker und Kupferstecher suchen aktuell neue Brutbäume. Damit steigt die Gefahr eines frischen Befalls in den Fichtenbeständen erheblich an.
AELF Traunstein und WBV Traunstein rufen deshalb alle Waldbesitzer auf, ihre Wälder in den kommenden Wochen intensiv zu kontrollieren. Besonders gefährdet sind sonnige Waldränder, aufgelichtete Bestände, Käfernester aus dem Vorjahr sowie Bereiche neben bereits befallenen Bäumen.
Frischer Befall lässt sich meist gut erkennen. Typische Anzeichen sind braunes Bohrmehl an Stammfuß, Rindenschuppen oder Spinnweben sowie Harztropfen am Stamm. Später verfärben sich die Kronen braun und die Rinde löst sich ab. Befallene Bäume sollten möglichst rasch aufgearbeitet und aus dem Wald verbracht werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Die WBV empfiehlt insbesondere in den nächsten beiden Wochen eine konsequente Kontrolle der Bestände. Frühzeitiges Erkennen bleibt der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Bekämpfung. Unterstützung bieten die Revierförster des AELF sowie die WBV Traunstein.
Steuern sparen - Antrag auf Kalamitätsnutzung
Nach § 34b EStG ist es möglich, für zwangsbedingte Holznutzung ermäßigte Einkommenssteuersätze zu erhalten.
1. Merkblatt durchlesen
2. Mitteilung des Schadens vor Holzeinschlag machen – Formular „Mitteilung…“
Nach Beginn des Einschlages eingereichte Anträge sind nicht mehr anerkennungsfähig.
Eine realistische Einschätzung der Schadmenge vornehmen. Übersteigt der tatsächliche Schaden den schon gemeldeten Schaden um mehr als 20% ist die Mitteilung unverzüglich zu berichtigen.
3. Nachweis der Schadholzmengen – Formular „Nachweis…“
Dafür können die in den WBV Gutschriften angegebenen Mengen verwendet werden.
Die Unterlagen dazu finden sie hier: