Sehr geehrte Damen und Herren,
wir brauchen Ihre Unterstützung!
Die Änderungen zur EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) sind in ihrer aktuellen Form für unsere heimische Forstwirtschaft nicht praktikabel.
 
Die Verordnung führt zu übermäßiger Bürokratie und stellt unsere nachhaltige Forstwirtschaft auf eine Stufe mit Konzessionsflächen anderer Länder. Dies gefährdet die Strukturen im ländlichen Raum, ohne die globale Entwaldung wirksam zu bekämpfen.

Wir fordern dringend die Einführung der "Null Risiko"-Kategorie für Länder wie Deutschland, in denen seit 1990 nachweislich keine Entwaldung stattgefunden hat. Diese Kategorie reduziert Bürokratie, schützt die Ziele der Verordnung und schafft Anreize für nachhaltigere Waldbewirtschaftung weltweit.
 
Bitte wenden Sie sich umgehend an die EU-Kommission und Ihre Bundestagsabgeordneten, um Druck für die notwendigen Änderungen der EUDR aufzubauen. Im Anhang finden Sie Musterschreiben, die Sie direkt verwenden oder anpassen können.
 
Hintergrund: Die EUDR soll Produkte regulieren, die zu Entwaldung führen. Wir unterstützen dieses Ziel, doch die Verordnung ist aktuell weder technisch umsetzbar noch gerecht für Länder mit nachhaltiger Forstwirtschaft. Die vorgeschlagene Verschiebung der Umsetzung auf 2025 und die Einführung der "Null Risiko"-Kategorie sind essenziell.
Handeln Sie jetzt, um eine bürokratische Überlastung unserer Forstwirtschaft zu verhindern!
 
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
  
Ihr 
                                
 
  
Max-Joseph-Str. 7/Rgb. 
80333 München 
  
Tel.    089/53906680 
Fax    089/539066829 
Mail: info@bayer-waldbesitzerverband.de 
www.bayer-waldbesitzerverband.de 
 


 
Entwurf Musterschreiben an Bundestagsabgeordnete
 
 
An die Bundestagsabgeordnete Frau Bärbel Kofler, baerbel.kofler@bundestag.de
 
EU Verordnung gegen Entwaldung – EUDR: inhaltliche Änderungen jetzt dringend notwendig!
 
Sehr geehrte Frau Kofler,  
 
mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird das Ziel verfolgt, Produkte, die in ihrer Herstellung zu Entwaldung führen, auf dem europäischen Binnenmarkt zu regulieren. Damit soll ein Beitrag gegen die weltweite Entwaldung geleistet werden. Wir Waldbesitzenden unterstützen dieses Ziel ausdrücklich. 
Da derzeit viele Unwahrheiten zur EUDR kommuniziert werden, möchten wir Ihnen einen Faktencheck an die Hand geben, der in Österreich erarbeitet wurde: https://landforstbetriebe.at/fileadmin/user_upload/Faktencheck_EUDR-Entwaldungsverordnung.pdf.
 
 
Am 14. November 2024 hat das Europäische Parlament neben der zeitlichen Verschiebung auch eine inhaltliche Anpassung der EUDR gefordert. Dieses Votum ist richtig und wichtig. 
 
Wir, die über 700.000 Waldbesitzenden in Bayern, setzen uns jeden Tag für den Erhalt des Waldes ein und stellen unseren nachwachsenden Rohstoff Holz bereit. Ein unverzichtbarer Baustein zum Gelingen der notwendigen Transformation hin zu erneuerbaren Ressourcen in vielen Sektoren. 
 
In ihrer jetzigen Ausformulierung ist die EUDR für unsere heimische Forstwirtschaft nicht anwendbar. Sie ist ein Paradebeispiel für Überregulierung und Bürokratismus. Ziel scheint es, nicht den Regenwald schützen zu wollen, sondern unsere nachhaltige Waldbewirtschaftung zu behindern. Dadurch wird der dringend notwendige Umbau in klimastabile Wälder konterkariert.
 
Die Millionen Familien in der EU, die nachhaltig und meist seit Generationen die Wälder in ihrem Eigentum bewirtschaften, werden auf die gleiche Stufe gestellt, wie Investoren in anderen Ländern, die auf begrenzte Zeit Waldflächen über Konzessionen bewirtschaften. Die EUDR bewirkt letztlich ein Erstarken von multinationalen Konzernen zu Lasten von unseren Familienstrukturen im ländlichen Raum. Weder diese Entwicklung noch diese überbordende Bürokratie leisten einen Beitrag, die globale Entwaldung zu reduzieren.
 
Deshalb ist es zwingend erforderlich, die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene „Null Risiko“ Kategorie in der EUDR zu verankern. Dieser Ansatz für Länder, in denen es nachweislich keine Entwaldung gibt, schützt die Ziele der Verordnung und entlastet diejenigen Staaten, die bereits nachhaltige Forstwirtschaft im Rahmen eines starken gesetzlichen Rahmens betreiben.  Für die Länder, die dies noch nicht tun, wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, ihre Waldbewirtschaftung nachhaltiger zu gestalten. Dieses Vorgehen ist WTO-konform, da es weder Drittstaaten einseitig benachteiligt noch Länder innerhalb der EU pauschal bevorzugt. Ressourcen für die Durchsetzung können so gezielt auf Regionen mit Entwaldungsrisiko gelenkt werden. Mit der Schaffung einer zusätzlichen vierten Risikokategorie kann eine bürokratiearme und praxisnahe Anwendung der EUDR möglich werden. 
 
Wir sind enttäuscht, dass Deutschland am 20.11.2024 im AStV die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen inhaltlichen Ergänzungen abgelehnt hat und damit auch das einstimmige Votum des Bundesrats vom 17.5.2024 missachtet. 
 
Die Haltung Deutschlands ist für uns ein Signal, dass kein Interesse an der Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums besteht. Die Versprechen zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung, die auch im Rahmen der Bauernproteste thematisiert wurden, werden nicht eingehalten. Vielmehr ist das Gegenteil ist der Fall: Wir müssen einmal mehr die Konsequenzen für Missstände in anderen Ländern tragen.  
 
Wir appellieren an Ihre Verantwortung als Mandatsträger im Deutschen Bundestag und bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass Deutschland den Trilog konstruktiv begleitet und die Aufnahme einer vierten Risikokategorie unterstützt.
 
Mit freundlichen Grüßen

 


Entwurf Musterschreiben für Mitglieder 
an Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen
 
Kommissionspräsidentin 
Frau Dr. Ursula von der Leyen
Per e-mail: ursula.von-der-leyen@ec.europa.eu
 
EU Verordnung gegen Entwaldung – EUDR: inhaltliche Änderungen jetzt dringend notwendig!
 
Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin,
 
mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird das Ziel verfolgt, Produkte, die in ihrer Herstellung zu Entwaldung führen, auf dem europäischen Binnenmarkt zu regulieren. Damit soll ein Beitrag gegen die weltweite Entwaldung geleistet werden. Wir Waldbesitzenden unterstützen dieses Ziel ausdrücklich. Am 14. November 2024 hat das Europäische Parlament neben der zeitlichen Verschiebung um ein weiteres Jahr auch eine inhaltliche Anpassung der EUDR gefordert. Dieses Votum ist richtig und wichtig.
 
Wir, die über 700.000 Waldbesitzenden in Bayern, setzen uns jeden Tag für den Erhalt des Waldes ein und stellen unseren nachwachsenden Rohstoff Holz bereit. Ein unverzichtbarer Baustein zum Gelingen der notwendigen Transformation hin zu erneuerbaren Ressourcen in vielen Sektoren.
 
In ihrer jetzigen Ausformulierung ist die EUDR für unsere heimische Forstwirtschaft nicht anwendbar. Sie ist ein Paradebeispiel für Überregulierung und Bürokratismus. Ziel scheint es, nicht den Regenwald schützen zu wollen, sondern unsere nachhaltige Waldbewirtschaftung zu behindern.
 
Die Millionen Familien in der EU, die nachhaltig und meist seit Generationen die Wälder in ihrem Eigentum bewirtschaften, werden auf die gleiche Stufe gestellt, wie Investoren in anderen Ländern, die auf begrenzte Zeit Waldflächen über Konzessionen bewirtschaften. Die EUDR bewirkt letztlich ein Erstarken von multinationalen Konzernen zu Lasten von unseren Familienstrukturen im ländlichen Raum. Weder diese Entwicklung noch diese überbordende Bürokratie leisten einen Beitrag, die globale Entwaldung zu reduzieren.
 
Deshalb ist es zwingend erforderlich, die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene „Null Risiko“ Kategorie in der EUDR zu verankern. Dieser Ansatz für Länder, in denen es nachweislich keine Entwaldung gibt, schützt die Ziele der Verordnung und entlastet diejenigen Staaten, die bereits nachhaltige Forstwirtschaft im Rahmen eines starken gesetzlichen Rahmens betreiben.  Für die Länder, die dies noch nicht tun, wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, ihre Waldbewirtschaftung nachhaltiger zu gestalten. Dieses Vorgehen ist WTO-konform, da es weder Drittstaaten einseitig benachteiligt noch Länder innerhalb der EU pauschal bevorzugt. Ressourcen für die Durchsetzung können so gezielt auf Regionen mit Entwaldungsrisiko gelenkt werden. Mit der Schaffung einer zusätzlichen vierten Risikokategorie kann eine bürokratiearme und praxisnahe Anwendung der EUDR möglich werden. 
 
In ihren politischen Leitlinien „Europa hat die Wahl“ vom Juli 2024 haben Sie sich für Bürokratieabbau und weniger Verwaltungsaufwand ausgesprochen. Jetzt ist die Zeit ihren Worten Taten folgen zu lassen und das Votums des Europäischen Parlaments zur Schaffung einer vierten Risikokategorie zu unterstützen. 
 
Sollte das Votum des Europäischen Parlaments im Rahmen des Trilogs missachtet werden, ist es für uns ein weiteres Signal, dass die Europäische Kommission kein Interesse an der Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums hat, sondern im Gegenteil wir Waldbesitzenden für Missstände in anderen Ländern die Konsequenzen zu tragen haben. 
Überregulierung und Bürokratismus führen dazu, dass wir uns von der nachhaltigen multifunktionalen Bewirtschaftung und Pflege unserer Wälder verabschieden, den notwendigen Aufbau klimastabiler Wälder nicht mehr fortsetzen und damit die Umsetzung des Green Deals gefährdet wird.   
 
Da derzeit so viele Unwahrheiten kommuniziert werden, finden sie hier einen Faktencheck zur EUDR-Verordnung aus Österreich:
https://landforstbetriebe.at/fileadmin/user_upload/Faktencheck_EUDR-Entwaldungsverordnung.pdf
 
 
Mit freundlichen Grüßen