Aktiv werden und bei Bundestagsabgeordneten der Ampel-Regierung beschweren!
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft strebt auf Druck der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen weiterhin eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) an. Während bisher eine Vollregelung angedacht war - also ein völlig neues Gesetz, soll nun die Novellierung im Rahmen eines Artikelgesetzes erfolgen. Ein aktueller Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor, dem Vernehmen nach wurden einige Punkte, wie das Einführen von Straftatbeständen, insbesondere auch als Reaktion aus dem Protest der Waldbesitzer und den von der AGDW - Die Waldeigentümer vorgelegten Rechtsgutachten gestrichen.
Eine Entwarnung bedeutet das aber nicht!
Diskutierte Textfragmente machen deutlich, dass weiterhin Länderkompetenzen durch den Bund ausgehebelt werden und umfangreiche Vorgaben für die Waldbewirtschaftung gemacht werden sollen. Viele Allgemeinaussagen werden dann wohl in der Gesetzesbegründung konkretisiert, so dass wieder sehr detaillierte Managementvorgaben zu befürchten sind.
Achtung! Das wird derzeit u.a. diskutiert:
- Waldbesitzer, die ihre Flächen stilllegen oder eine natürliche Sukzession verfolgen, sollen durch geringere gesetzliche Vorgaben im Vergleich zu Waldbesitzern, die ihre Wälder nachhaltig und multifunktional bewirtschaften (z.B. Fristen zur Wiederaufforstungsverpflichtung), privilegiert werden. Es wird sogar diskutiert, sie von der Verpflichtung zum Waldschutz zu befreien.
- Ideologisch geprägte Zielvorgaben gehen über die konkreteren gesetzlichen Vorschriften hinaus. Das wird u.a. erhebliche Auswirkungen auf die forstliche Förderung haben, da diese Zielvorgaben die Mindestschwelle für die forstliche Förderung senken werden (z.B. standortheimische Baumarten statt standortgerechte Baumarten). Auch die Kriterien für die Waldzertifizierung sind hiervon betroffen. Für den öffentlichen Waldbesitz werden solche Zielvorgaben aufgrund der Vorbildlichkeit verpflichtend.
Das brauchen wir Waldbesitzende und Forstbetriebe:
- 😊 Wir brauchen Vielfalt und Flexibilität in der Bewirtschaftung – gerade in der Klimakrise!
- 😊 Wir fordern ein vertrauensvolles Miteinander, statt Gängelung und Bevormundung der Waldbesitzer!
- 😊 Wir müssen Waldbesitzer bei der Waldbewirtschaftung, beim Waldschutz und beim Waldumbau motivieren, statt Nichtstun zu belohnen!
Das bedeutet die Novelle:
- ☹️ Abkehr von einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung und einer nachhaltigen, umweltgerechten und klimafreundlichen heimischen Holzerzeugung.
- ☹️ Bürokratieaufbau statt versprochener Deregulierung.
- ☹️ Ideologische, rückwärtsgerichtete Vorgaben behindern den Waldumbau und das Erreichen der Klimaziele. Ideologie passt nicht, die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen.
- ☹️ Regelungen, wie die Befreiung von der Waldschutzverpflichtung in stillgelegten Wäldern, führen zur Zerstörung unserer Wälder!
- ☹️ Die Forstverwaltung muss Partner des Waldbesitzes bleiben und darf nicht zur Polizei im Wald werden.
Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.