Erst die Bekämpfung der Holzenergie, dann die geplante Streichung der Agrardieselsteuererstattung und nun ein unsäglicher Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz.
Bürokratiemonster und „Kriminaliserung“ der Waldbewirtschaftung: das geplante neue Bundeswaldgesetz
Erst die Bekämpfung der Holzenergie, dann die geplante Streichung der Agrardieselsteuererstattung und nun ein unsäglicher Entwurf für ein neues Bundeswaldgesetz.
Das erwartet die Waldbesitzer im BWaldG-Entwurf unter anderem:
- Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und Bußgelder bis zu 50.000 €!
- Bürokratie– und Kostenaufbau statt Deregulierung (Umstellungsaufwand zur Erfüllung des Gesetzes für die Waldbesitzer voraussichtlich knapp 100 Mio. € zzgl. eines jährlichen Erfüllungsaufwandes infolge neuer Genehmigungspflichten von 6,4 Mio. € kalkuliert!)
Seitens der FDP liegt der geplante Entwurf bis auf weiteres auf Eis. Falls sich wieder negative Entwicklungen ergeben werden wir informieren und uns gemeinsam mit den Mitgliedern der WBV Traunstein wehren.
Hintergrund
Die Bundesregierung arbeitet an einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG). Mit einem komplett neu geschriebenen Gesetz soll künftig massiv auf die Waldbewirtschaftung Einfluss genommen und bestehende Länderkompetenzen ausgehebelt werden.
Das sind einige geplante Neuregelungen im BWaldG-Entwurf:
- Kahlschlagverbot ab 0,5 Hektar bei Absenkung des Kronenschlussgerades auf unter 50%
- 40 m Rückegassenabstand
- Genehmigungsvorbehalt für Holzeinschlagsmaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherung, Sanitätshiebe oder Waldbrandvorsorge ab 1 Hektar Größe
- Beschränkung der Baumartenwahl bei Bestandsbegründung und Wiederauforstung auf standortgerechte, überwiegend heimische Baumarten
- Regelungen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung in 16 Paragraphen!
- Belassen von Biotopbäumen und einem ausreichenden Anteil an qualitativen Totholz
- Kein klares Bekenntnis zu waldangepassten Wildbeständen!