Wie Forstministerin Michaela Kaniber bekannt gegeben hat, gibt es die Möglichkeit Schneebruchschäden auch in Beständen über 15m Höhe fördern zu lassen.
Diese Pflege ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Zum einen muss es sich um flächige Schäden handeln. Einzelne geschädigte Bäume auf den Bestand verteilt sind daher nicht förderfähig. Weiterhin muss die Maßnahme defizitär sein, d.h. beim Verkauf des aufgearbeiteten Schadholz darf kein Gewinn entstehen. Das dürfte bei dem überwiegenden Schadflächen nicht der Fall sein.

Die Förderung kann bis Ende Februar 2024 beantragt werden und muss bis Ende März 2024 abgeschlossen sein.
Eine weitere Fördermöglichkeit ist die „Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten“. Hier muss potentiell für den Käfer gefährliches Holz (Fichte) aufgearbeitet und auf waldschutzwirksame Zwischenlager verbracht werden. Auch eine waldschutzwirksame Eigenverwendung ist möglich.
Bitte wenden Sie sich dafür an den zuständigen Revierleiter des AELF Traunstein.
Die rechtzeitige Aufarbeitung des Fichtenschadholzes ist von großer Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern.
Kalamitätsantrag beim Finanzamt
Bei größeren Schäden kann es aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, einen Kalamitätsantrag beim Finanzamt zu stellen. Die Schäden infolge höherer Gewalt müssen allerdings unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles der zuständigen Finanzbehörde mitgeteilt und nach der Aufarbeitung mengenmäßig nachgewiesen werden (§ 34 b Abs. 4 Nr. 2 EStG).
Die notwendigen Unterlagen dazu finden Sie hier -> Kalamitätsantrag
Bitte sprechen Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater darauf an. Bei Antragstellung die voraussichtlichen Schadholzmengen sicherheitshalber eher großzügig angeben.) WICHTIG: Kalamitätsantrag vor Beginn der Aufarbeitung!