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Nach § 34b EStG ist es möglich, für Kalamitätsholz (durch Sturm, Borkenkäfer, Schneeschäden etc.) ermäßigte Einkommenssteuersätze zu erhalten. Hierfür ist eine Meldung über Kalamitätsnutzung bei der zuständigen Finanzverwaltung vor dem Einschlag notwendig.

Nach erfolgter Vermarktung muss die genaue Menge des angefallenen Kalamitätsholzes nachgewiesen werden. Formblätter und Informationen zum Verfahren haben wir unten für Sie verlinkt. Sie können die Formulare auch direkt beim Bayerischen Landesamt für Steuern – Dienststelle München beziehen. In dringenden Fällen kann die Mitteilung vor dem Einschlag telefonisch erfolgen unter 089 /9991-2355.

Formulare zum Ausfüllen am Computer finden Sie direkt beim
>Landesamt für Finanzen

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