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Investitionszuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Zuschüsse von 40 % zu Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft an.

  • Antragstellung sowie Beratung durch die WBV Traunstein sowie durch die Bayerischen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist leider nicht möglich; bitte haben Sie dafür Verständnis!
  • Es handelt sich um Förderprogramme des Bundes
  • Verbindliche, förderrelevante Auskünfte können nur die für den Fördervollzug dieser Programme zuständigen Stellen geben. Im Falle des „Investitionsprogramms Wald“ ist das die Landwirtschaftliche Rentenbank bzw. das BMEL.
    https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft

Antragsberechtigt sind Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Forstverbände, forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie Forstbaumschulen.

Förderfähig sind Investitionen zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Bewirtschaftung der Wälder, beispielsweise moderne Maschinen und Geräte und digitale Lösungen für die Waldwirtschaft gemäß Positivliste (Stand: 18. November 2020). Hinweis: Die Positivliste wird regelmäßig erweitert.

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. Insgesamt darf die Förderung 400 000 Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum dieser Richtlinie nicht überschreiten. 

Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen.

 

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