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Zeckenbisse als Ursache einer Borreliose sind im Wald und Feld keine Seltenheit.

Diese Krankheit kann oft Folgeschäden bis hin zur Berufsunfähigkeit haben. Um diese Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, muss der Betroffene nachweisen, dass der Zeckenbiss während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit stattgefunden hat. Bei Forstarbeitern, landwirtschaftlichen Unternehmern und Vollerwerbslandwirten ist diese Anerkennung meist kein Problem, schon aber z.B.: bei Nebenerwerbslandwirten oder Maschinenführern. Um diesen Nachweis zu erbringen empfiehlt sich das Führen eines Verbandsbuches, in das der Zeckenbiss eingetragen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.svlfg.de/zeckenschutz

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