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Hier finden Sie derzeit häufig ans Amt gestellte Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der Corona-Krise

(Stand: 24.03.2020)

Ist Waldarbeit weiter möglich?

Ja, wenn die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das gilt auch für Brennholzselbstwerber. Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind selbstverständlich einzuhalten. Alleinarbeit ist bei motormanueller Aufarbeitung zu vermeiden, die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt) sind jedoch zu wahren. Mehr Infos zum Thema Arbeitssicherheit gibt es unter: https://www.svlfg.de/forst

Dürfen noch Beratungsgespräche mit Waldbesitzern stattfinden?

Einzel-Beratungsgespräche im Wald sind möglich – aber nur dann, wenn sie nicht verschiebbar sind und die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden. Wann immer möglich, sind Telefon und Email vorzuziehen.

Soll ich jetzt weiter meine Sturmschäden/mein Sturmholz aufarbeiten?

Ja, das ist mit Blick auf den Borkenkäfer sogar besonders wichtig. Auch hier gilt: Die gebotenen Schutzmaßnahmen beim Kontakt zu anderen Menschen sind zu wahren (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt). Die Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind aber einzuhalten: Bei motormanueller Aufarbeitung ist Alleinarbeit zu vermeiden. Mehr Infos zum Thema Arbeitssicherheit gibt es unter: https://www.svlfg.de/forst.

Muss ich meinen Wald weiter auf Käferbefall kontrollieren?

Ja, hierzu sind Waldbesitzer gesetzlich verpflichtet. Die Kontrolle ist gerade in den nächsten Wochen entscheidend, denn befallene Bäume müssen rasch aufgearbeitet werden, um eine Ausbreitung der Käfer zu verhindern.

Kann ich jetzt meine Kulturen pflanzen?

Ja. Die Frühjahrspflanzung zählt zu den regulären Betriebsarbeiten (siehe auch FAQ zu Betriebsuntersagungen/-einschränkungen). Durch entsprechende Arbeitsorganisation sind aber Kontakte zu anderen Menschen möglichst zu vermeiden.

Kann ich weiterhin Förderanträge stellen?

Ja. Allerdings ist bei der Erarbeitung und Erstellung der unmittelbare persönliche Kontakt möglichst zu vermeiden. Bei der Beratung und der Unterzeichnung der Anträge sind die gebotenen Schutzmaßnahmen (Abstand mindestens 1,5 Meter und kein Körperkontakt) einzuhalten. Gemeinsame Termine im Büro müssen unterbleiben, Fragen sollen telefonisch geklärt werden.

 

Muss ich weiterhin vor Maßnahmenbeginn einen Förderantrag stellen?

Bei waldbaulichen Maßnahmen (z.B. Wiederaufforstung) ist die vorherige Antragstellung und Bewilligung weiter erforderlich. Ausnahme ist die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung: Hier kann wegen Gefahr in Verzug begonnen werden, die Antragstellung ist aber unverzüglich nachzuholen.

 

Wann bekomme ich meine Förderung ausgezahlt?

Bewilligte Maßnahmen werden im gewohnten Verfahren nach Eingang der Fertigstellungsanzeige geprüft und, sofern alle Fördervoraussetzungen eingehalten wurden, ausgezahlt.

 

Fragen zur Jagd

https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

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