Auch Schäden durch Schneebruch und -druck fallen unter die Kalamitätsregelung!
Sollten Sie von Schneebruch oder -druck in Ihrem Wald betroffen sein, können Sie auch hierfür einen Antrag auf Kalamitätsnutzung stellen und Steuern sparen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Aufarbeitung an das Bayerische Landesamt für Steuern gestellt wird.
Alle notwendigen Formulare und Hinweise finden sie hier:
Kalamitätsnutzung
Anmeldung Holznutzung infolge höhere Gewalt (zB. Eis-, Schnee-, Windbruch oder Käferfraß) beim Finanzamt.
> Mitteilung Kalamitätsnutzung
> Nachweis Kalamitätsnutzung
> Merkblatt Kalamitätsnutzungen