Ab sofort steht wieder die ganze Palette des waldbaulichen Förderprogramms offen.

Die Kabinettsentscheidung zum Nachtragshaushalt macht es möglich. Zuvor waren auf Grund fehlender Mittel die Zuschüsse für Pflege von Jungbeständen und für Naturverjüngung zeitweise ausgesetzt worden.

Details zur Förderung erhalten Sie von dem zuständigen Beratungsförster  der Forstverwaltung. Die Förderrichtlinie finden Sie unter:  https://www.stmelf.bayern.de/

 

Quelle: Mail Bayerischer Walbesitzerverband e.V. 27.10.2017

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