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In unseren PEFC zertifizierten Wäldern ist die Verwendung von Bioöl und Sonderkraftstoffen sowie das Mitführen von Notfall-Sets für Ölhavarien an Bord von Maschinen vorgeschrieben.

Warum das Sinn macht klären wir im folgendem Artikel.

Sonderkraftstoff

Bei einem herkömmlichen Benzingemisch gelangen bei Zweitaktmotoren rund ein Drittel unverbrannt als Abgase in die unmittelbare Umgebungsluft des Maschinenführers. Dieser ist die ganze Zeit großen Mengen von gesundheitsgefährdenden, krebserregenden Stoffen wie Benzol und anderen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt. Leichte Benzolvergiftungen äußern sich in Schwindelgefühl, Brechreiz, Benommenheit und Apathie. Rußablagerungen im Motor der Säge führen zu geringerer Leistung und einem höheren Verschleiß. Sonderkraftstoffe weißen einen um ein Vielfaches reduzierten Schadstoff- und Reizgasaustoß auf. Die Konzentration des Maschinenführers steigt und die Unfallgefährdung nimmt ab. Ablagerungen in den Motoren sind praktisch keine mehr vorhanden, der Verschleiß wird dadurch minimiert, Wartungs- und Reparaturarbeiten werden verringert. Laut KWF kann Sonderkraftstoff in allen vom KWF geprüften Motorsägen bedenkenlos eingesetzt werden. Auch in den älteren Modellen. Die geprüften Modelle finden sie hier ->Prüflisten KWF (Achtung: Auswahlfelder sind etwas unübersichtlich, es müssen rund 160 Motorsägen angezeigt werden). Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Händler nach.
Der große Nachteil sind die höheren Kosten des Sonderkraftstoffes. Sie kosten mit drei bis vier Euro pro Liter doppelt so viel wie herkömmlicher Kraftstoff. Doch die Vorteile auf Gesundheit und Maschine gleichen die Mehrkosten mehr als aus.

Bioöl

Konventionelles Schmier- und Hydrauliköl weist eine Vielzahl umwelt- und gesundheitsgefährdender Inhaltsstoffe auf. Unter anderem das bereits oben erwähnte, krebserregende Benzol. Öle bei der Waldarbeit kommen auf vielfältige Weise in die Umwelt.
Sägeketten zum Beispiel werden im Betrieb dauernd geschmiert, damit sie funktionieren. Diese sogenannte „Verlustschmierung“ gibt permanent feinste Öltropfen in die Umgebung ab. Die Menge des damit in die Umwelt abgegeben Öls ist enorm. Allein in Bayern beträgt sie jährlich rund 3.000 – 4.000 Tonnen!
In den Hydrauliksystemen moderner Maschinen befinden sich oft bis zu mehrere hundert Liter Öl. Durch defekte Schläuche und Leitungen können große Mengen Öl auslaufen, den Waldboden und das Wasser verschmutzen. Ein Öl-Notfallset hilft dabei das Schlimmste zu verhindern. Kommt dennoch Öl in die Umwelt, so bieten biologisch schnell abbaubare Druckflüssigkeiten dem Maschinenbetreiber hinsichtlich der Umwelthaftung Vorteile. So können unter anderem erhöhte Sanierungsgrenzwerte zugelassen werden.

 

PEFC-Standards

Im PEFC Standard (PEFC D 1002-1:2014) für nachhaltige Waldbewirtschaftung sind alle Regeln aufgelistet, die als zertifizierter Forstbetrieb zu beachten sind.

Bei Fragen zu PEFC können Sie sich gerne an Frau Selhuber, Regionalassistentin PEFC Bayern, wenden. Tel.: 089-5803080, selhuber@pefc.de


Nachfolgender Auszug aus den PEFC Standards behandelt insbesondere die Verwendung von Kraft- und Schmierstoffen.

Im Punkt 5.5 Zum Schutz von Wasser und Boden werden bei der Waldarbeit biologisch schnell abbaubare Kettenöle und Hydraulikflüssigkeiten verwendet. Eine Ausnahme gilt hinsichtlich der Hydraulikflüssigkeiten, wenn landwirtschaftliche Zugmaschinen ohne von dieser Zugmaschine hydraulisch angetriebene Anbaugeräte eingesetzt werden. Notfall-Sets für Ölhavarien mit einer ausreichenden Auffangkapazität werden an Bord der Maschine mitgeführt. Private Selbstwerber weisen die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenölen nach (Selbsterklärung).
a) Der Begriff „Waldarbeit“ umfasst folgende Tätigkeiten: Holzernte, Rückearbeiten, Waldpflege und Pflanzung.
b) Der Einsatz von biologisch schnell abbaubaren Kettenölen und Hydraulikflüssigkeiten wird durch einen Beschaffungsnachweis oder – bei Neumaschinen – durch die Betriebsanleitung oder durch andere geeignete Nachweise (z.B. Ölanalyse) belegt. Der Beleg wird – zusammen mit dem Arbeitsauftrag – auf der Maschine mitgeführt.
c) Biologisch schnell abbaubar sind Kettenöle und Hydraulikflüssigkeiten, wenn dafür ein Umweltzeichen (z.B. „Blauer Engel“, EU-Umweltzeichen) vergeben wurde oder nachweislich mindestens die Kriterien des EU-Umweltzeichens für Schmierstoffe erfüllt werden.

Punkt 6.6 legt fest: für Zweitaktmaschinen werden Sonderkraftstoffe verwendet. Private Selbstwerber weisen die Verwendung von Sonderkraftstoffen nach (Selbsterklärung).

 

Quellen:

BUWAL 2002 (VU-7024-D)

WaldHolz 94.3:37-39.

PEFC.de

 

Copyright Bild Motorsäge: Shutterstock.com / Rabsh

Copyright Bild Selhuber: PEFC / Matthai

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