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Durch Stürme und/oder Borkenkäferbefall entstehen immer wieder größere Kahlflächen im Wald. Wie können Sie diese Fläche wieder bewalden?

Nicht selten findet sich auf diesen Kahlflächen etwas Naturverjüngung, so dass Sie sich als Waldbesitzer fragen, ob hier überhaupt aktiv etwas getan werden muss oder ob es nicht reicht, einfach abzuwarten. Die folgenden fachlichen und rechtlichen Hinweise sollen Ihnen diese Entscheidung erleichtern.

Natürlich ankommende Sämlinge („Naturverjüngung“) von Baumarten, die zum Standort passen, sogenannte „standortgemäße Baumarten“, sind in aller Regel sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich die beste Lösung. Aber: Nicht jede Baumart, die sich freudig natürlich verjüngt, ist wirklich „standortgemäß“! Das kann an der „falschen“ Genetik der Mutterbäume liegen (z.B. wenn die Altbäume zur Zwieselbildung neigen oder besondere Anfälligkeiten zeigen) oder an der (scheinbar) größeren Konkurrenzstärke im Jugendstadium (z.B. Fichte auf staunassen Standorten). Gerade bei der Fichte kommt auch noch das oft massiv ansteigende Risiko durch den fortschreitenden Klimawandel hinzu. So wenig jede Naturverjüngung also immer für den Aufbau der nächste Waldgeneration taugt und unkritisch übernommen werden sollte, so wenig darf man darauf hoffen, dass Kahlflächen sich schon im Laufe der nächsten Jahre wieder natürlich zu einem vollbestockten neuen Wald entwickeln. Denn,

  • je weniger Naturverjüngung beim Entstehen der Kahlfläche vorhanden ist,
  • je weiter der nächste Altbestand mit Samenbäumen der für die nächste Waldgeneration gewünschten Baumarten entfernt ist (je nach Baumart mehr als 30 bis 50 Meter) und
  • je mehr Konkurrenzvegetation auf der Kahlfläche vorhanden ist,

umso unwahrscheinlicher ist eine rasche natürliche Bestockung der Kahlfläche mit den wirtschaftlich interessanten sogenannten Schlussbaumarten wie Fichte, Tanne, Buche, Bergahorn, Eiche. Hinzu kommt, dass wegen der rasch wuchernden Konkurrenzvegetation (Himbeere, Brombeere, Gräser, Farne, Faulbaum, Holunder etc.) der Aufwand für eine Pflanzung und die nötige Kulturpflege (Ausmähen u.dgl.) von Jahr zu Jahr enorm ansteigt.

 

Außerdem ist die Wiederaufforstungspflicht nach dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) zu beachten. Artikel 15 BayWaldG schreibt vor, dass „kahlgeschlagene oder infolge Schadenseintritts unbestockte Waldflächen … innerhalb von drei Jahren wiederaufzuforsten“ sind. Und weiter: „Auf Waldflächen, auf denen die Verjüngung unvollständig bleibt, ist diese innerhalb von fünf Jahren nach der Räumung ausreichend zu ergänzen.“ Wenn also bereits teilweise Naturverjüngung auf der Kahlfläche vorhanden ist, hat man zwei Jahre länger, also fünf Jahre Zeit, bis wieder ein vollbestockter junger Wald vorhanden sein muss. Bei der Frage, was unter „unvollständig“ bzw. „ausreichend“ zu verstehen ist, kann man sich an den Zielen des Waldgesetzes orientieren, die im Artikel 1 BayWaldG aufgelistet sind. Gefordert ist ein „multifunktionaler Wald“, der möglichst standortgemäß und naturnah sein soll, die Schutzfähigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit dauerhaft sichert und erhöht, die Erzeugung von Holz und anderen Naturgütern nachhaltig sichert, die Erholung der Bevölkerung ermöglicht und die biologische Vielfalt des Waldes erhält und erforderlichenfalls erhöht. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Waldbesitzer zwar grundsätzlich frei in der Wahl seiner Baumarten ist, jedoch für eine Zusammensetzung, Dichte und Struktur sorgen muss, der die genannten Gesetzesziele zumindest einigermaßen zu erfüllen vermag. Oder umgekehrt ausgedrückt: Auf unseren guten Standorten wäre eine Wiederaufforstung sicher unzureichend, wenn nur alle 15-20 m ein (grobwüchsiger) Baum der oben angesprochenen Wirtschaftsbaumarten und im Übrigen nur Pioniere wie Weiden, Sträucher oder krautige Pflanzen wachsen würden. Für die „ausreichende“ Dichte der Bestockung können die Empfehlungen für Pflanzabstände im „Wegweiser für bayerische Waldbesitzer – Kulturbegründung und Jungwuchspflege“ dienen, die auch den Rahmen für die Förderung bilden. Das bedeutet aber nicht, dass ein insgesamt in diesem Sinn vollbestockter Jungwald mit einzelnen kleineren Lücken rechtlich nicht als „sachgemäß“ bestockt akzeptiert werden kann.

 

Fazit: Kahlflächen mit keiner oder unvollständiger Verjüngung sollten aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen umgehend mit klimatauglichem Mischwald bepflanzt werden, insbesondere wenn es sich um größere und bereits verunkrautete Flächen handelt. Waldrechtlich müssen Kahlflächen innerhalb von drei Jahren wiederaufgeforstet bzw. bei unvollständiger Verjüngung innerhalb von fünf Jahren ausreichend ergänzt werden! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Revierförster nach.

 

Alfons Leitenbacher

Bereichsleiter Forsten

AELF Traunstein

 

Bild Copyright: AELF Traunstein

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