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Umweltministerin Ulrike Scharf hat in der Ministerratssitzung am 18.07.2017 den Zwischenstand des Dialogprozesses zum dritten Nationalpark für Bayern vorgestellt.

Die Staatsregierung hat einen intensiven Dialog über mögliche Ausgestaltungen eines Nationalparks mit den Regionen Frankenwald, Spessart, Rhön und Donauauen geführt und ermittelt, ob ein grundsätzliches Interesse der jeweiligen Region an einem möglichen Nationalpark besteht. Nach dieser ersten Dialogphase zieht die Staatsregierung folgendes Zwischenfazit:

Der Frankenwald wird für einen Nationalpark nicht weiter vertieft untersucht, weil wegen der Fichtenbestände die Gefahr der kompletten Veränderung des Landschaftsbildes nach Stilllegung durch den Borkenkäfer besteht und eine Bekämpfung des Borkenkäfers zum Schutz der eng verzahnten Privatwaldflächen kaum gewährleistet werden könnte.

Der Spessart wird für einen Nationalpark ebenfalls nicht weiterverfolgt. Maßgeblich für das Angebot eines Nationalparks ist, dass private Eigentumsrechte nicht beeinträchtigt werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Voraussetzung im Spessart wegen der Vielzahl von individuellen Holznutzungsrechten nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind negative Auswirkungen auf die heimische Holzwirtschaft, insbesondere bei der Verarbeitung der einzigartigen Furniereiche, nicht auszuschließen.

Im ersten Gespräch zur Rhön zwischen den Ministerpräsidenten und den Umweltministerinnen von Bayern und Hessen vom 07.07.2017 wurde vereinbart, dass in den nächsten Monaten eine fachliche Prüfung aller möglichen Optionen eines länderübergreifenden Nationalparks in der Rhön durchgeführt wird. Damit ist keine Entscheidung vorweggenommen oder ein förmliches Verfahren eingeleitet. Hessen und Bayern waren sich einig, dass keine Festlegungen gegen die Region getroffen werden.

Mit den Donauauen wird der Dialog zu einem Nationalpark fortgesetzt, weil die Auenbereiche zwischen Neuburg an der Donau und Ingolstadt eine einmalige, naturschutzfachlich besonders wertvolle Fluss- und Auenlandschaft darstellen.

Quelle: StR Bayern                                

Copyright Bild: ulrike-scharf.de

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