Waldpakt geschlossen - Arbeit der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wird gestärkt

Unterzeichnung Waldpakt; Foto: Guido Chuleck, Volkach 2013Im Vorfeld des Großen Bayerischen Waldtages am Freitag, den 2. August 2013 in Gaibach, Unterfranken haben die Bayerische Staatsregierung und die Interessensverbände der Waldbesitzer – der Bayerische Waldbesitzerverband und der Bayerische Bauernverband - die Fortschreibung des Waldpaktes „Forstwirtschaft 2020 – Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Forstwirtschaft und des ländlichen Raums“ unterzeichnet.

In diesem ist vereinbart, die Forstzusammenschlüsse in den kommenden Jahren erheblich zu stärken. Durch die forstliche Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit soll die Arbeit der FZus gestärkt werden. 2016 wird die Leistungsfähigkeit der FZus und die Beratung durch die Forstlichen Berater evaluiert. Dabei wird insbesondere geprüft, ob das umfangreiche Aufgabenspektrum zum Wohle der Waldbesitzer erfüllt werden kann.

Auszug aus dem Waldpakt:

3. Stärkung und Förderung der Forstzusammenschlüsse

Die Bayerische Staatsregierung spricht sich nachdrücklich für die Stärkung und Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse aus. Im Gegenzug werden die Forstzusammenschlüsse den Aufbau effizienter und zukunftssicherer Strukturen fortsetzen.

Durch den Personalabbau der staatlichen Forstverwaltung und die damit verbundene Reduzierung des Beratungsangebotes kommen auf die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen verstärkt weitere Aufgaben zu. Zur Übernahme dieses erweiterten Aufgabenspektrums sind flächendeckend professionell strukturierte und agierende Forstzusammenschlüsse mit einer wirtschaftlich soliden Basis erforderlich.

Um diese Herausforderung zu meistern, bekennt sich die Bayerische Staatsregierung dazu, die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen wirkungsvoll zu unterstützen. Insbesondere durch

- Forstliche Beratung und Forstliche Berater unter Berücksichtigung des Stellenabbaus,

- eine angemessene finanzielle Unterstützung und

- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen intensiven Informationsaustausch der Behörden der Forstverwaltung mit den Forstlichen Zusammenschlüssen.

Die Leistungsfähigkeit der Zusammenschlüsse und deren Beratung durch die Forstlichen Berater werden 2016 durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten evaluiert. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob weiterhin das umfangreiche Aufgabenspektrum zum Wohle der Waldbesitzer erfüllt werden kann.

Die Bayerische Staatsregierung hat in Erfüllung der Gemeinsamen Erklärung seit 2004 die Förderung für Forstzusammenschlüsse dem Bedarf entsprechend auf 3 Millionen Euro pro Jahr (netto) aufgestockt. Die Bewirtschaftung des kleinststrukturierten Waldbesitzes ist sehr aufwendig und nur mit einem hohen Mittel- und Zeiteinsatz zu ermöglichen. Die fehlende Erschließung dieser Flächen erschwert eine Bewirtschaftung zusätzlich. Gerade im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewende soll die Bewirtschaftung und Pflege aller Wälder, insbesondere des Kleinprivatwaldes sichergestellt und die Versorgung der heimischen Holzindustrie mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz ermöglicht werden.

Gleichzeitig ist es Ziel, durch ein verbessertes Informations-, Schulungs- und Dienstleistungsangebot die Attraktivität der forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen zu steigern. Der Freistaat Bayern bekennt sich dazu, diesen Prozess durch eine Anhebung des Fördervolumens zu unterstützen. Für den nächsten Doppelhaushalt 2015/16 stellt der Freistaat Bayern vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers 5 Millionen Euro pro Jahr (netto) zur Verfügung.

4. Finanzielle Förderung und neutrale staatliche Information

Auch in Zukunft erfolgt eine angemessene finanzielle Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes.

Die Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung werden auch in Zukunft die Waldbesitzer ausgerichtet am Gemeinwohl qualifiziert beraten. Die Bayerische Staatsregierung wird dies weiterhin flächendeckend durch entsprechendes Personal vor Ort gewährleisten.

5. Fortbildung der Waldbesitzer

Um die vielfältigen Herausforderungen erfolgreich zu meistern, kommt den Aus- und Fortbildungsangeboten für Waldbesitzer und Forstzusammenschlüsse, insbesondere an der Bayerischen Waldbauernschule Goldberg, eine zentrale Rolle zu. Die Bayerische Staatsregierung steht weiterhin für eine sachgerechte Förderung der Bayerischen Waldbauernschule im Rahmen des Einzelplans 08 ein. An den örtlichen Fortbildungsveranstaltungen für die Waldbesitzer (Wanderschulungen, Bildungsprogramm Wald etc.) wird festgehalten.

6. Übernahme der Betriebsleitung/-ausführung im Körperschaftswald

Die Kommunen stellen ein stabilisierendes Element in den Forstzusammenschlüssen dar. Durch die Erhöhung der Entgelte für die von der staatlichen Forstverwaltung angebotenen Betriebsleitung/-ausführung im Körperschaftswald suchen die Kommunen zunehmend nach Alternativen. Die Übernahme dieser Aufgaben durch qualifiziertes Personal der Forstzusammenschlüsse stärkt diese und wird seitens der Forstverwaltung befürwortet.

Weitere Punkte des Waldpaktes sind:

  • Ein Bekenntnis zum Weißenburger Appell und die Absage an pauschalen Flächenstilllegungen, statt dessen die multifunktionale Forstwirtschaft auf der gesamten Fläche.
  • Vorrang von produktionsintegrierten Maßnahmen bei der Kompensation
  • Zusammenarbeit mit den Unternehmen BaySF
  • Stärkung des Cluster Forst und Holzes, den Aufbau regionaler Clusterinitiativen und der Unterstützung von proHolz Bayern
  • Stützung von PEFC
  • Wald vor Wild
  • Weitergabe betriebs- und personenbezogener Daten aus dem Privat- und Körperschaftswald durch die Bayerische Staatsregierung nur nach Zustimmung des Eigentümers. Bei Herausgabeverpflichtung nach dem Umweltinformationsgesetz wird der Eigentümer informiert. Wenn Daten über Waldflächen durch staatliche Stellen oder im Auftrag von staatlichen Stellen erhoben werden, wird der Eigentümer vorab informiert.

Die Fortschreibung des Waldpaktes wurde vom Bayerischen Waldbesitzerverband initiiert und der Verband hat federführend an den Inhalten mitgearbeitet. Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, wichtige Weichenstellungen für die Forstwirtschaft in Bayern mit dem Waldpakt stellen und die Forstzusammenschlüsse erneut stärken zu können.

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